Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.) Geltungsbereich
- Für Verträge über Lieferung von Waren bzw.
Vornahme von Installationen oder Einbauten im Bereich Hifi bzw. Carhifi, Telekommunikation,
Computer gelten ausschließlich nachfolgende Bedingungen. Entgegenstehende
oder von diesen abweichenden Bedingungen des Bestellers oder Kunden haben nur
Geltung wenn sie aufgrund ausdrücklicher Erklärung zum Gegenstand der
vertraglichen Beziehungen gemacht worden sind.
- Die Allgemeinen Geschäfts-,
Liefer und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem Besteller bzw Kunden auch wenn sie nicht ausdrücklich bei weiteren
Geschäften zum Gegenstand der vertraglichen Beziehungen gemacht wurden.
- Unsere Angebote sind freibleibend, Bestellungen sind für uns nur verbindlich,
soweit wir sie schriftlich oder durch Übersendung der Ware bestätigen.
- Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt
einer positiven Bonitätsprüfung.
- Mündliche Nebenabreden sind
nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.) Lieferung
- Für Umfang und Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Installation
oder Einbaus sind ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung
maßgeblich.
- Angegebene Termine sind keine Fixtermine, sondern gelten
als annährend vereinbart. Schuldhafte Überschreitung (ausgenommen Verlängerungen
durch unvorhergesehene Ereignisse Streik, Aussperrung usw.)begründen Schuldverzug
erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist.
- Die Liefer- und Auslieferungsfrist
ruht solange der Käufer beim Besteller mit einer Verbindlichkeit in Rückstand
ist.
- Der Käufer hat die gelieferte Ware soweit zumutbar bei Eingang auf
Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich
zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
3.) Zahlung
- Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum
fällig und zahlbar rein netto Kasse.
- Die Hereingabe von Wechseln bedarf
unserer Zustimmung, deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige
Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zur Last des Käufers oder Bestellers.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung
des weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen,
mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank- Diskontsatz berechnet.
- Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Käufers bzw. Bestellers sind wir - unbeschadet
unserer sonstigen Rechte –befugt Sicherheiten oder Vorauszahlungen für
ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
- Nur unbestrittene
und rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer
bzw. Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
- Bei Lieferung und
Einbau von Ware ist der Preis der Ware nach Lieferung an den Besteller als Vorschuss
bzw. Abschlagszahlung auf die Gesamtzahlung fällig.
- Bei Installationen
bzw. Einbauten die einen Aufwand von mehr als 4000,- DM beinhalten ist der Auftragsnehmer
berechtigt Abschlagsleistungen in Höhe von 90 % der erbrachten Leistung zu
fordern.
4.) Gewährleistung
- Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung
unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem
Gewissen, befreien den Käufer bzw. Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen
und Versuchen.
- Beanstandungen werden nur noch berücksichtigt wenn sie
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware- bei verborgenen Mängeln nach
ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware- schriftlich
unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
- Unsere Gewährleistungspflicht
beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung
oder Wandlung.
5.) Schadenersatz
- Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung
zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den
Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten
Waren bzw. Leistungen.
6.) Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren
unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen
Geschäftsgang zu verfügen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich
auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei
einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht
bestehen, so erwerben mit Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser
verarbeiteten Waren.
- Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe Unseres etwaigen
Miteigentumsanteil (vgl. Ziffer 6.b) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt,
diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere
Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch
nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei
denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung
in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken,
als noch Forderungen unserseits gegen den Käufer bestehen.
- Zugriffe Dritter
auf die uns gehörende Ware und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich
mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
- Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts
bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
- Die Waren und die an ihre Stelle
tretenden Forderungen dürfen nicht vor vollständiger Bezahlung unserer
Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet
oder abgetreten werden.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen
um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
7.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort
für die Lieferung von Waren und Erbringung von Leistungen ist Quierschied.
Ist der Besteller Vollkaufmann so ist Gerichtsstand Saarbrücken oder nach
unserer Wahl dessen allgemeiner Gerichtsstand.
8.) Verschiedenes
- Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender Allgemeiner Bedingungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
wie auch der übrigen Bestimmungen.
